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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 15. August 2023

WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG und der/dem Studierenden.

Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG und finden auf alle Vertragsbeziehungen Anwendung.

 

Anmeldung, Vertragsbestandteile

Die Anmeldung zu einem Lehrgang oder Kurs erfolgt online und ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertragsschluss kommt mit der Online-Anmeldung mit der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG zustande. Die Anmeldung der/des Studierenden ist verbindlich. Diese/r verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Zahlung des Lehrgangs oder Kursgeldes. Spätestens eine Woche vor Lehrgang oder Kursbeginn erhält die/der Studierende die Lehrgangs- oder Kursbestätigung. Das Lehrgangs- oder Kursgeld wird in Rechnung gestellt. Mit der Anmeldung bestätigt die/der Studierende, dass sie/er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

 

Prüfungszulassung, Vorabklärung

Die/der Studierende nimmt zur Kenntnis, dass bei externen Prüfungen Zulassungsbedingungen bestehen. Die Details sind der entsprechenden Dokumentation, der Webseite bzw. den entsprechenden Wegleitungen/Prüfungsordnungen der jeweiligen Prüfungskommission zu entnehmen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der/des Studierenden, dass die Zulassungsbedingungen für die externen Prüfung erfüllt sind. Wir empfehlen eine vorgängige Vorabklärung bei der entsprechenden Prüfungsorganisation.

 

Annullation / Abmeldung

Eine von der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG bestätigte Anmeldung kann – unter Ausnahme der Abschnitte «Ausserordentliche Beendigung» und «Ausschluss vom Bildungsgang» sowie unter nachfolgendem Vorbehalt – frei von jeder Verpflichtung innert fünf Arbeitstagen ab Zustandekommen des Vertrages von beiden Parteien ohne Grundangabe annulliert werden. Diese Frist beginnt für die/den Studierende/n und für die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG mit erfolgter Online-Anmeldung. Eine Annullation durch die/den Studierende/n hat mit eingeschriebenem Brief zuhanden der Schulleitung zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist das Datum der Zustellung (Posteingangsstempel) entscheidend.

Bei einer Annullation durch die/den Studierende/n nach Ablauf obiger Fünftagesfrist bis 30 Tage vor dem Start des Lehrgangs oder Kurses wird ein Unkostenbeitrag von CHF 800.00 fällig. Für eine Abmeldung nach diesem Termin kann frühestens auf Ende eines Semesters (entspricht 6 geschuldeten Monatsraten) gekündigt werden.

 

Ausserordentliche Kündigung

Erfolgt die Auflösung des Auftrags durch die eine oder andere Partei jederzeit, jedoch zur Unzeit im Sinne von Art. 404 Abs. 2 OR, so ist die vom Vertrag zurücktretende bzw. den Vertrag widerrufende Partei zum Ersatz des der Gegenpartei verursachten Schadens verpflichtet. Die Annahme eines unzeitigen Widerrufs setzt voraus, dass die Gegenpartei dazu keinen begründeten Anlass gegeben hat und die Vertragsauflösung für diese hinsichtlich des Zeitpunkts und der von ihm getroffenen Dispositionen nachteilig ist. Der Widerruf durch die/den Studierende/n gilt (ausserordentliche, von diesem nachzuweisende Umstände vorbehalten) als unzeitig, wenn er mitten im Semester oder innert Monatsfrist vor dem Start erfolgt. Bei einer Annullation durch die/den Studierende/n bis 30 Tage vor dem Start des Lehrgangs wird ein Unkostenbeitrag von CHF 800.00 fällig. Bei einer Annullation durch die/den Studierende/n während dessen Dauer bleibt das Schulgeld geschuldet.

Rückerstattung Kündigung und Abbruch während der Weiterbildung.
Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Kündigung und Abbruch innerhalb der Weiterbildung, aller Lehrgänge | Kurse bis zu 6 Monate = Kündigung möglich, ohne Rückerstattung.
  • Kündigung und Abbruch innerhalb der Weiterbildung, aller Lehrgänge | Kurse ab 6 Monate = Kündigung möglich, mit Rückerstattung von 50% der Lehrgangs- oder Kurskosten auf die nicht angetretene Dauer.

Die Kündigung muss 30 Tage vor Semesterbeginn schriftlich und eingeschrieben erfolgen, hierbei ist Datum der Zustellung (Poststempel) entscheidend.

Mit und ab Inkrafttreten von Art. 404 OR über dessen dispositive Wirkung gilt einzig die Vertragsauflösung gemäss dem vorherigen Abschnitt («Annullation / Abmeldung»).

 

Durchführung

Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Gründen kann der Bildungsgang verschoben, abgesagt oder der Lehrgangs- oder Kursort geändert werden. Bei Absagen besteht kein Anspruch auf Schaden- oder sonstigen Ersatz.

Geringfügige Änderungen im Terminplan oder bei Unterrichtsinhalten gegenüber den Ausschreibungen der Bildungsgänge bleiben vorbehalten.

Während eines laufenden Bildungsganges hat die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG das Recht, den Lehrgangs- oder Kursort zu ändern, sofern dieser geografisch wie infrastrukturtechnisch mit dem ausgeschriebenen Lehrgangs- oder Kursort vergleichbar ist.

 

Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zum Lehrgang oder Kurs verpflichtet die/den Studierende/n zur Zahlung der Lehrgangs- oder Kursgebühren gemäss ausgewähltem Zahlungsmodell. Die entsprechenden Gebühren sind innert 30 Tagen zu überweisen. Bei verspäteter Überweisung der Bildungsganggebühren ist nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% (zuzüglich Administrationszuschlag von CHF 20.00 geschuldet). Die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, der/dem Studierenden den Zugang zum Unterricht und jeglichen Dienstleistungen zu verweigern. Nicht enthalten im Schulgeld sind die externen Prüfungsgebühren, persönliche Ausrüstung wie Laptop, Taschenrechner, Gesetzestexte usw., Lehrmittel wenn diese nicht im Programm erwähnt sind, sowie persönliche Auslagen an Seminaren und Workshops.

Bei Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienstes, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung sowie weiteren in der Person der/des Studierenden liegenden Gründen besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühren noch auf eine Kompensation.

 

Ausschluss vom Bildungsgang

Bei groben Verstössen gegen die Reglemente und Richtlinien der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG, grobe Störung des Unterrichts wie auch bei Nichterfüllung von finanziellen Verpflichtungen hat die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG die Möglichkeit, die/den betreffende/n Studierende/n, ungeachtet ihrer/seiner Leistung, vom weiteren Unterricht auszuschliessen. Zuständig für einen solchen Beschluss ist die Schulleitung.

 

Programm-/Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen der WSF Wirtschaftsschule Five sowie Änderungen der AGB bleiben – unter Einhaltung des Rückwirkungsverbotes – vorbehalten. Werden während eines laufenden Bildungsgangs die Rahmenbedingungen/Vorgaben seitens Dritter (u.a. Trägerverbände o.ä.) geändert, behält sich die Wirtschaftsschule Five – Per Market AG entsprechende Änderungen der Lehrkonzepte vor. Die Studierenden werden so früh wie möglich über Änderungen informiert.

 

Gerichtsstand / anwendbares Recht

Streitigkeiten zwischen Studierenden und der WSF Wirtschaftsschule Five werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch das ordentliche Gericht in Zug entschieden. Die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG hat zusätzlich das Recht, die/den Studierende/n in Zug oder an dessen Wohnsitz einzuklagen.

Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

 

Versicherung

Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache der/des Studierenden. Die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG lehnt jegliche Haftung, resultierend aus dem Fehlen einer bzw. der Nichtdeckung durch eine solche Versicherung, ab.

 

Datenschutz

Die Bearbeitung persönlicher Daten erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass die WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG die Personaldaten für die Administration, Marketing und Werbung speichern und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z. B. als Klassenliste, veröffentlicht werden. Diese Verwendungsrechte bestehen über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Gültig ab 05. August 2024

Vermarktung der Räume durch Mieter oder Mieterin

Weder das Logo der Vermieterin noch das der WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG selbst darf für die Vermarktung der Veranstaltung(-en) des Mieters der Mieterin verwendet werden. In Ausschreibungen für die Veranstaltung (beispielsweise zur Teilnehmersuche) darf die WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG explizit nur als Durchführungsort erwähnt werden (z.B. „findet in den Räumen der WSF xy statt“). Allfällige Inserate, Flyer etc. sind rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Vermieterin zur Genehmigung vorzulegen. Diese spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Veranstaltung entfern oder gelöst werden.

 

Nebenkosten

Im Mietpreis sind die folgenden Nebenkosten eingeschlossen: Reinigung, Beheizung, Stromversorgung, Grundbeleuchtung, Wasserverbrauch.

Unverhältnismässiger Wasser- oder Stromverbrauch kann separat verrechnet werden.

Küchenreinigung oder eine übermässige Verschmutzung der vermieteten Räume wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Der Kostenansatz beträgt 80 CHF / Stunde.

 

Zusatzleistungen

Kopien sowie Sonderaufwendungen für Einrichtung (Mobiliar, Dekoration) oder Informatikanpassungen werden nach Aufwand verrechnet. (CHF 80.00 pro Stunde). Ein präziser Kostenvoranschlag kann bei der Vermieterin eingeholt werden.

 

Zahlungskonditionen

Die Vermieterin stellt die Leistung ab dem ersten abgehaltenen Termin in Rechnung. Bei längeren Mietverhältnissen werden Teilrechnungen ausgestellt.

Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Überweisung der Mietgebühren ist nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet.

 

Übergabe/Rückgabe der Schlüssel/Zuttitt

Falls die gemieteten Räume abgeschlossen sind, kann der Mieter oder die Mieterin den Zugang frühestens 15 Minuten vor Beginn der Mietzeit melden. Falls die Veranstaltung früher als gebucht zu Ende ist, ist dies unverzüglich am Empfang oder der angegebenen Telefonnummer mitzuteilen.

Bei verspäteter Rückgabe behält sich die Vermieterin das Recht vor, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

Haftung

Die Vermieterin haftet für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten nur:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
  • Aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftung)

Der Schadenersatz ist auf den direkten unmittelbaren Schaden begrenzt; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Die Einschränkungen der Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die Haftung für Hilfspersonen der Vermieterin wird wegbedungen.

Die Vermieterin übernimmt für gestohlene oder verlorene Gegenstände des Mieters der Mieterin, seiner Mitarbeitenden oder anderer Personen keine Haftung.

Der Mieter oder die Mieterin haftet für alle Schäden, die der Vermieterin oder dessen Mitarbeitenden durch ihn oder sie, seine bzw. ihre Erfüllungsgehilfen oder andere Personen, die sich in den Räumlichkeiten befinden, entstehen. Er oder sie haftet in gleichem Umfang für Schäden, die durch seine Ausstattungsgegenstände oder eingebrachten Sachen entstehen.

Der Mieter oder die Mieterin haftet für alle Schäden der Räumlichkeiten oder der Ausstattungsgegenstände, die auf sein oder ihre, seiner oder ihren Mitarbeitenden oder seiner Kunden oder Kundinnen Verschulden zurückzuführen sind.

 

Benutzung der Räume

Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, die Kursräume (insbesondere Tisch- und Stuhlanordnung) so zu verlassen, wie diese bei Mietantritt angetroffen worden sind. Der Mieter bzw. Mieterin meldet dem Empfang unverzüglich, wenn an den Räumlichkeiten oder Ausstattungsgegenständen Mängel/Defekte vorhanden sind oder eine ausserordentliche Reinigung nötig ist (z. B. übervolle Papierkörbe, schmutzige Tische). Das Rauchen ist in allen Räumen der WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG nicht gestattet.

Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, dem Inventar und den überlassenen Ausstattungsgegenständen sorgfältig umzugehen und alles Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen, um Schäden zu verhindern. Er oder Sie wird seinen Mitarbeitenden und Kunden bzw. Kundinnen in gleicher Weise verpflichten.

Alle dem Mieter bzw. der Mieterin zur Verfügung gestellten bzw. die von ihm benutzten Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Nutzung im ursprünglichen und geräumten Zustand zurückzugeben. Die Reinigung wird von der Vermieterin übernommen.

Kommt der Mieter bzw. die Mieterin seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 7.2 und Ziffer 7.3 nicht nach, ist die Vermieterin berechtigt, die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, auf Rechnung und Gefahr des Mietenden vorzunehmen.

Jede Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Mieter bzw. der Mieterin ist untersagt. Dem Mieter bzw. der Mieterin überlassene Zutritte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist untersagt.

Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, in den Räumlichkeiten der WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG die jeweils aktuellen Hygieneregeln sowie die Weisungen der WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG einzuhalten.

Der Besuch der Räumlichkeiten der WSF Wirtschaftsschule Five | Per Market AG ist untersagt für Kursteilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, für die Durchsetzung dieser Regel zu sorgen.

Der Mieter bzw. die Mieterin ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Sicherheit und Brandschutz verantwortlich

 

Annulation

Der Mieter bzw. die Mieterin ist berechtigt, eine oder mehrere Mietreservationen zu annullieren. Falls der Mieter oder die Mieterin keinen Ersatzmieter oder Ersatzmieterin nennt, werden folgende Annullationsgebühren fällig:

  • Bis 22 Tage vor Anlass: kostenlos
  • 21-7 Tage vor Anlass: 25%
  • 6-2 Tage vor Anlass: 50%
  • ab 24h vor Anlass: 100%

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz.

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, ist der Gerichtsstand Zug.