Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Dezember 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG
1. Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der WSF und den Studierenden. Sie gelten für sämtliche Bildungsangebote der WSF, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Anmeldung (vgl. Ziff. 2) bestätigen die Studierenden, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen und verstanden haben sowie damit einverstanden sind.
1.2 Diese AGB können jederzeit geändert werden. Die Studierenden werden per E-Mail oder Internetplattform über Änderungen informiert. Erheben sie nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.
2. Prüfungszulassung, Vorabklärung
Studierende nehmen zur Kenntnis, dass bei Weiterbildungen der WSF und bei externen Prüfungen (z. B. MFL, VFL, TK etc.) Zulassungsbedingungen bestehen können. Details sind der entsprechenden Dokumentation, der Webseite bzw. den entsprechenden Wegleitungen/Prüfungsordnungen der jeweiligen Prüfungskommission zu entnehmen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden, diese Zulassungsbedingungen zu erfüllen. WSF empfiehlt dringend eine Klärung vor Vertragsabschluss und steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Stellt sich nach Vertragsschluss (vgl. dazu nachfolgende Ziff. 3) heraus, dass Studierende mangels Erfüllen von Zulassungsbedingungen die Weiterbildung nicht abschliessen können, übernimmt WSF dafür keine Haftung und es gelten die ordentlichen Widerrufs- bzw. Kündigungsbestimmungen (vgl. Ziff. 4.2 und 11).
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Die Studierenden erhalten umgehend eine Anmeldungsbestätigung.
3.2 Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Anmeldebestätigung (vgl. vorstehende Ziff. 3.1) zustande. Ausnahme: Bei Minderjährigen Studierenden kommt der Ausbildungsvertrag unter der Bedingung der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung zustande, welche durch die minderjährigen Studierenden bei der Anmeldung oder spätestens eine Woche vor Kursbeginn beigebracht werden muss.
3.3 Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet die Studierenden zur Zahlung der Bearbeitungs- und Lehrgangsgebühr gemäss dem in der Anmeldung gewählten Zahlungsmodell. Die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 500.00 wird nach Ablauf der Widerrufsfrist von 5 Arbeitstagen fällig.
3.4 Mit Vertragsschluss verpflichtet sich die/der Studierende bzw. bei Minderjährigen die/der gesetzliche Vertreter:in zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Lehrgangs- oder Kurskosten gemäss gewähltem Zahlungsmodell. Die bezahlte Bearbeitungsgebühr wird an die Lehrgangs- oder Kurskosten angerechnet.
3.5 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Aus einem bereits ausgebuchten, jedoch noch aufgeschalteten Angebot können Anmeldende keine Ansprüche ableiten.
4. Vertragsbestandteile
4.1 Die AGB sowie die auf den Lehrgang oder Kurs anwendbare Ausschreibung (inkl. Schulkosten, Zahlungs- und Nutzungsbedingungen etc.), Wegleitung und Qualifikations- sowie sonstige Reglemente, Promotionsordnungen und die am Schulstandort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung integrierender Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Widersprüchen den AGB vor.
4.2 Im Übrigen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
5. Widerruf der Anmeldung
Die Anmeldung (vgl. Ziff. 3.1) kann ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenfolge innert 5 Tagen seit der Anmeldung (Tag der Anmeldung + 5 Tage) mit eingeschriebener Post an die WSF Wirtschaftsschule Five, Industriestrasse 78, 4600, Olten, widerrufen werden (Datum Poststempel ist massgebend).
6. Durchführung und Änderungen
6.1 Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann die WSF bis 21 Tage vor Beginn der Lernveranstaltung Lehrgänge oder Kurse absagen. Die Studierenden erklären sich damit einverstanden, dass in einem solchen Fall kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Bereits bezahlte Kosten werden bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet. Studierende, die den entsprechenden Ausbildungsvertrag gemäss Ziff. 11.2 gekündigt haben, schulden auch in diesem Fall die Bearbeitungsgebühr von CHF 500.-, welche jedoch an künftige Angebote der WSF angerechnet werden können.
6.2 Programmänderungen – insbesondere bei Änderungen der Vorgaben Dritter, wie Prüfungskommissionen, Trägerverbände, etc. – sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs/Kurses bzw. des Abschlusses erhalten bleibt.
6.3 Ausser bei Angeboten von WSF Digital, bei welchen die Weiterbildungsangebote ausschliesslich digital stattfinden, kann die Unterrichtsform (Präsenzunterricht, Onlineunterricht, Hybridunterricht) von der ursprünglichen Ausschreibung abweichen. Aufgrund des Blended-Learning-Ansatzes ist eine flexible Kombination aus Präsenz-, Hybrid- und Onlineunterricht möglich.
6.4 Die WSF behält sich vor, auch während eines laufenden Ausbildungsgangs, Anpassungen im Kursprogramm vorzunehmen (z. B. Dozent:innenwechsel, Wechsel Präsenz- zu Fernunterricht [und umgekehrt], Änderungen des Durchführungsorts [ein Anfahrtsweg bis zu 1 Stunde an den Lehrgangs- oder Kursort gilt als zumutbar], etc.).
6.5 Preisänderungen sind jederzeit möglich. Solche werden den Studierenden so mitgeteilt, dass sie gegebenenfalls das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Ziff. 11 ausüben können.
7. Zugang und Nutzung
7.1 Persönliche Zugangsdaten zu einem Lernangebot dürfen nicht weitergegeben werden. Die vermittelten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, jede Nutzung ausserhalb der vertraglich vorgesehenen Zwecke ist unzulässig. Einzelne zentrale Inhalte (z. B. Arbeitsblätter, Checklisten) dürfen für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen werden. Die kommerzielle Weiterverwendung oder Vervielfältigung solcher Inhalte ist verboten.
7.2 Bei digitalen Lernangeboten wird den Teilnehmenden eine funktionierende Internetverbindung von mind. 50 Mbit/s empfohlen.
8. Kosten, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungen
8.1 Die Anmeldung (vgl. Ziff. 3.1) verpflichtet die Studierenden zur Zahlung der Lehrgangs-/Kurskosten gemäss dem in der Anmeldung gewählten Zahlungsmodell. Bei vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen ist eine Umtriebsgebühr von CHF 20.-/Monat, bei Semesterzahlung ein solche von CHF 10.-/Semester geschuldet.
8.2 Die Lehrgangs-/Kurskosten sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Studierende, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, haben die Lehrgangs- bzw. Semestergebühren zwingend in jedem Fall vor dem Lehrgangs- bzw. Semesterstart zu überweisen. Nach erfolgter Mahnung ist ein Verzugszins von 5% sowie ein Administrationszuschlag von CHF 20.- geschuldet.
8.3 Bei Angeboten von WSF Digital sind die Lehrgangs-/Kurskosten jeweils im Voraus zu bezahlen. Ein Zugang zum Kurs wird erst nach vollständigem Zahlungseingang gewährt.
8.4 Zusätzliche Kosten des entsprechenden Lehrganges/Kurses insbesondere für besondere Aktivitäten (wie z. B. Studienreisen, Exkursionen etc.) bleiben vorbehalten. Die Kosten für Lehrmittel und externe Prüfungsgebühren sind nachfolgend unter Ziff. 9 geregelt.
8.5 Die WSF behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere gestellten Betreibungsbegehren, den Studierenden den Zugang zum Unterricht und zu Plattformen zu verweigern.
8.6 Bei Unterrichtsversäumnissen infolge Krankheit, Unfall, Ferien, Militärdienst, beruflicher/privater Veränderungen/Überlastung etc. besteht kein Anspruch auf Reduktion, Rückerstattung oder Ersatz der Lehrgang- oder Kursgebühr.
9. Lehrmittel, externe Prüfungsgebühren und weitere Dienstleistungen
9.1 Lehrmittel und externe Prüfungsgebühren sind, wenn nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangs-/ Kurskosten enthalten.
9.2 Für Nachholprüfungen und Termine/Dienstleistungen, die ausserhalb vom ordentlichen Lehrgang/Kurs stattfinden, werden separate Gebühren erhoben.
9.3 Die Rückgabe einzelner Lehrmittel (z. B. wegen Nichtverwendung) und eine damit verbundene Preisreduktion bzw. eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen.
10. Kantons-/Bundesbeiträge
10.1 Für diverse Lehrgänge/Kurse richten Kantone und Bund Fördergelder aus, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind und die benötigten Dokumente fristgerecht eingereicht werden. Die Details sind der Ausschreibung/Dokumentationen des Lehrgangs/Kurses zu entnehmen. Die darin gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr. Insbesondere bleibt eine Änderung der Förderbeiträge vorbehalten.
10.2 Werden Studierenden wegen in Aussicht gestellten Förderbeiträgen reduzierte Lehrgangs-/Kurskosten in Aussicht gestellt und wird in der Folge der Lehrgang/Kurs nicht zu Ende geführt oder der Förderbeitrag nicht gewährt, sind die Studierenden verpflichtet, die Differenz innert 30 Tagen seit entsprechender Rechnungsstellung zu bezahlen. Dies gilt auch bei Ausbildungsabbruch oder Ausschluss.
11. Kündigung des Ausbildungsvertrags und Rückerstattung
11.1 Kündigungen von Studierenden sind per eingeschriebener Post an die WSF Wirtschaftsschule Five, Industriestrasse 78, 4600, Olten, zu senden (Datum Poststempel ist massgebend).
11.2 Nach Ablauf der Widerrufsfrist der Anmeldung gemäss vorstehender Ziff. 5 bis zum 30. Tag vor Lehr-gangs-/Kursbeginn ist bei Kündigung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- geschuldet, weitere Lehrgangs-/Kurskosten entfallen.
11.3 Ab dem 29. Tag vor Kursbeginn ist eine Kündigung nur noch auf das Ende eines Semesters möglich. Es gelten folgende Bestimmungen:
- Bei Lehrgängen/Kursen bis zu 6 Monaten ist die gesamte Lehrgangs-/Kursgebühr geschuldet;
- Bei länger als 6 Monate dauernde Lehrgängen/Kursen sind auf die bereits absolvierten sowie auf das laufende Semester die Lehrgans-/Kursgebühr vollumfänglich geschuldet, auf das Folgesemester 50% der Lehrgangs-/Kursgebühr.
Die Kündigung eines laufenden Ausbildungsvertrages muss 30 Tage vor Semesterbinn erfolgen.
11.4 Bei einer verspäteten Kündigung verlängert sich die Laufzeit des Vertrags und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten um ein weiteres Semester.
12. Ausserordentliche Kündigung und Ausschluss
12.1 Können Studierende aufgrund schwerer Krankheit oder schweren Unfalls einen Lehrgang/Kurs nachweislich nicht antreten oder nicht weiter besuchen und ist ein Verschieben des Lehrganges/Kurses nicht zumutbar, so kann die WSF die Lehrgangs-/Kurskosten per Stichtag des Ereignisfalls saldieren und den Ausbildungsvertrag ausserterminlich auflösen. Bei einem solchen Härtefall ist die WSF umgehend zu kontaktieren. Voraussetzung für eine ausserterminliche Auflösung bei schwerer Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit für den gesamten relevanten Zeitraum.
12.2 In allen anderen Fällen (Abwesenheiten vom Unterricht infolge Krankheit, Unfall, Ferien, Militärdienst, beruflicher/privater Veränderungen/Überlastung etc.) besteht weder Anspruch auf Reduktion der Lehrgangs-/ Kursgebühr noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.
12.3 Bei schwerwiegenden Verstössen gegen gesetzliche, vertragliche oder reglementarische Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung sowie bei Zahlungsverzug (vgl. Ziff. 8.5) kann die WSF den Ausbildungsvertrag kündigen und Studierende per sofort vom Lehrgang/Kurs ausschliessen. Die Schulleitung entscheidet über den Ausschluss. Bereits bezahlte Kosten/Gebühren werden in solchen Fällen nicht rückerstattet.
12.4 Vertragliche Verpflichtungen gemäss vorstehender Ziff. 12.3 sind unter anderem: Keine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, keine Weitergabe von Lehrmaterialen an Dritte ohne explizite Zustimmung des Erstellers; kein Missbrauch der Funktionen in der Lernumgebung für eigene Zwecke (z. B. Werbung); keine Belästigung von anderen Teilnehmenden, Dozierenden, des WSF-Teams etc.
13. Haftungsausschuss
13.1 13.1 Die WSF übernimmt keine Haftung für ihre Angebote aus mittleren und leichten Fahrlässigkeit. Die WSF bietet insbesondere keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr verwendeten Lernplattformen. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Unterbrechung, Verzögerung oder Ausfall technischer Systeme entstehen, soweit keine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollte die WSF trotz vorliegender Freizeichnung haftpflichtig werden, ist die Haftung bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit auf die Summe der jeweiligen Kurskosten einer/s Studierenden beschränkt.
13.2 Die WSF schliesst die Haftung für ihre Hilfspersonen aus.
14 .Versicherungen
Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache der Studierenden. Insbesondere haftet die WSF nicht für Verlust oder Diebstahl der in die Räumlichkeiten von WSF (oder von Dritten in Zusammenhang mit Bildungsangeboten der WSF) eingebrachter Gegenstände.
15. Datenschutz
15.1 Die Bearbeitung persönlicher Daten durch die WSF erfolgt nach den auf der Homepage publizierten Datenschutzerklärung, die unter https://www.wirtschaftsschule-five.ch/datenschutz/ aufgerufen werden kann sowie nach den vorliegenden AGB.
15.2 Die Studierenden haben das Recht, Werbung der WSF abzulehnen bzw. abzubestellen.
15.3 Die Studierenden erklären sich damit einverstanden, dass die WSF in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet und insbesondere in sozialen Medien entschädigungslos verwenden darf.
15.4 Die Studierenden erklären sich damit einverstanden, dass ihr Account mitsamt ihren Angaben durch die WSF nach 30 Tagen seit dem letzten Unterrichtstag gelöscht werden kann.
16. Gerichtsstand / Recht
Zuständig für Streitigkeiten zwischen Studierenden und der WSF sind, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der WSF in Zug. WSF hat zusätzlich das Recht, Studierend an deren Wohnsitz einzuklagen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches, materielles Recht.
Gültig ab 25. September 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WSF Wirtschaftsschule Five – Per Market AG
1. Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für das Zurverfügungstellen von Räumen der WSF sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der WSF an ihre Kunden.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten zusätzlich zu den separaten Bedingungen, die in einer Buchungsbestätigung/in einem separaten Vertrag zwischen der WSF und den Kunden festgelegt sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Buchungsbestätigung/einem separaten Vertrag und den vorliegenden AGB, geht die Buchungsbestätigung bzw. der separate Vertrag den AGB vor.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente der Kunden sowie Branchenstandards, welche die vorliegenden AGB ersetzen, abändern oder ergänzen sollen, entfalten keine Rechtswirkungen, selbst wenn ein Hinweis auf solche in einer allfälligen Bestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz erfolgt. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die WSF.
1.4 Diese AGB können jederzeit geändert werden. Die Kunden werden per E-Mail oder über die Internetplattform der WSF über Änderungen informiert. Erheben sie nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der von der WSF den Kunden zugesendeten Auftragsbestätigung zustande, welche WSF den Kunden nach deren Unterzeichnung (Art. 14 OR) der ihnen von der WSF erstellten Offerte zukommen lässt. In jedem Fall ist der Vertrag auf die in der Auftragsbestätigung vermerkte Dauer (z. B. stundenweise, tageweise, etc.) befristet.
3. Vertragsbestandteile
3.1 Die AGB und die in den jeweiligen Räumlichkeiten geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung integrierender Bestandteil des Vertrags.
3.2 Im Übrigen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
4. Vermarktung der Räume durch Kunden
Weder ein allfälliges Logo der Eigentümerin der Räumlichkeiten noch das der WSF darf für die Vermarktung der Veranstaltung(-en) der Kunden verwendet werden. In Ausschreibungen für die Veranstaltung (beispielsweise zur Teilnehmersuche) darf die WSF explizit nur als Durchführungsort erwähnt werden (z. B. „findet in den Räumen der WSF [Ortsangabe] statt“). Allfällige Inserate, Flyer etc. sind rechtzeitig vor der Veröffentlichung der WSF zur Genehmigung vorzulegen. Allfällige an den Räumlichkeiten vom den Kunden angebrachte Veranstaltungshinweise sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung der (jeweiligen) Veranstaltung zu entfernen.
5. Nebenkosten
Im Preis sind die folgenden Nebenkosten eingeschlossen: Beheizung, Stromversorgung, Grundbeleuchtung, Wasserverbrauch. Unverhältnismässiger Wasser- oder Stromverbrauch kann separat verrechnet werden.
6. Reinigungskosten
Im Preis sind die Reinigungskosten eingeschlossen. Eine übermässige Verschmutzung der Räumlichkeiten wird den Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kostenansatz beträgt CHF 80.00 pro Stunde.
7. Zusatzleistungen
Kopien sowie Sonderaufwendungen für Einrichtung (Mobiliar, Dekoration) oder Informatikanpassungen werden nach Aufwand mit CHF 80.00 pro Stunde verrechnet. Ein präziser Kostenvoranschlag kann bei der WSF eingeholt werden.
8. Zahlungskonditionen
8.1 Die WSF stellt die Leistung ab dem ersten abgehaltenen Termin in Rechnung. Bei längerer Vertragsdauer können Teilrechnungen ausgestellt werden.
8.2 Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Überweisung des Rechnungsbetrags ist nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet.
8.3 Die WSF behält sich vor, den Kunden bei ausstehender Zahlung den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verweigern.
9. Dienstleistungsvorschuss
9.1 Die WSF ist befugt, ein Dienstleistungsvorschuss in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kunden sind damit einverstanden, dass die WSF den Dienstleistungsvorschuss separat verbucht, ohne ihn bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf die Kunden lautet, zu hinterlegen.
9.2 Der Dienstleistungsvorschuss wird von der WSF ohne Verzinsen als Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen der Kunden aus einem Vertrag einbehalten. Der Dienstleistungsvorschuss oder etwaige Restbeträge werden den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags und nach Begleichung sämtlicher offener Beträge ausbezahlt. Die WSF zieht alle ausstehenden Gebühren und sonstigen Kosten ab, bevor sie den Kunden den Restbetrag zurückerstattet. Dies WSF verlangt von den Kunden eine Erhöhung des Dienstleistungsvorschusses, wenn sich die Preise bei Verlängerung erhöhen, ausstehende Gebühren den Dienstleistungsvorschuss übersteigen und/oder die Kunden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen.
10. Übergabe/Rückgabe der Schlüssel/Zutritt
10.1 Die Kunden haben frühestens 15 Minuten vor Beginn der Buchungszeit Zugang zu den Räumlichkeiten. Falls die Veranstaltung früher als gebucht zu Ende ist, ist dies unverzüglich am Empfang oder unter der im der Auftragsbestätigung angegebenen Telefonnummer mitzuteilen.
10.2 Die Kunden haben die Räumlichkeiten spätestens 15 Minuten nach Ende der Buchungszeit in ordentlichem Zustand zu verlassen. Bei verspäteter Rückgabe der Räumlichkeiten behält sich die WSF das Recht vor, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Zusätzlich haften die Kunden in diesem Fall für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die der WSF durch das nicht fristgerechte Verlassen der Räumlichkeiten entstehen.
10.3 Werden Gegenstände in den Räumlichkeiten zurückgelassen, kann die WSF diese in einer von WSF gewählten Weise auf Kosten der Kunden entsorgen/veräussern, ohne gegenüber den Kunden für diese oder den allfälligen Verkaufserlös haftbar zu sein.
11. Benutzung der Räume
11.1 Einhaltung der Gesetze: Die Kunden müssen bei der Benutzung der Räumlichkeiten alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einhalten. Sie dürfen nichts tun, was die Nutzung des Gebäudes, in dem sich die Räumlichkeit befindet, durch die WSF oder durch andere, beeinträchtigen könnte (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf politische Kampagnen oder unmoralische Aktivitäten), Belästigungen oder Störungen verursachen oder die WSF (einschliesslich Rufschädigung) oder den Eigentümern von Anteilen an dem Gebäude Verluste oder Schäden zufügen könnte. Wird die WSF von einer Behörde darüber informiert, dass der begründete Verdacht besteht, dass die Kunden von den Räumlichkeiten aus kriminelle Aktivitäten betreiben oder dass sie Gegenstand staatlicher Sanktionen sind oder werden, ist die WSF berechtigt, alle Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kunden anerkennen, dass jeder Verstoss gegen diese Klausel einen wesentlichen Verstoss darstellt, der die WSF berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
11.2 Die Kunden sind verpflichtet, die Räumlichkeiten (insbesondere Tisch- und Stuhlanordnung) so zu verlassen, wie diese bei Antritt angetroffen wurden. Die Kunden melden dem Empfang unverzüglich, wenn an den Räumlichkeiten oder Ausstattungsgegenständen Mängel/Defekte vorhanden sind oder eine ausserordentliche Reinigung nötig ist (z. B. übervolle Papierkörbe, schmutzige Tische).
11.3 In sämtlichen Räumlichkeiten gilt (u.a.) ein Rauch-, E-Zigaretten- und Vapeverbot.
11.4 Die Kunden verpflichten sich, mit den Räumlichkeiten, dem Inventar und den überlassenen Ausstattungsgegenständen sorgfältig umzugehen und alles Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen, um Schäden zu verhindern. Die Kunden müssen ihre Mitarbeitenden, Kundinnen/Kunden in gleicher Weise verpflichten.
11.5 Alle den Kunden zur Verfügung gestellten bzw. von ihnen benutzten Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Nutzung im ursprünglichen und geräumten Zustand zurückzugeben. Auch wenn die Grundreinigung im Preis inbegriffen ist (vgl. Ziffer 6), sind die Räumlichkeiten im ordentlichen Zustand (z. B. Abfall in Abfalleimer, Tische frei von Arbeitsutensilien etc.) zurückzugeben.
11.6 Kommen die Kunden ihren Verpflichtungen gemäss Ziffer 11.2-11.5 nicht nach, ist die WSF berechtigt, die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, auf Rechnung und Gefahr der Kunden vorzunehmen.
11.7 Eine Weitergabe der Räumlichkeiten durch die Kunden ist untersagt. Den Kunden überlassene Zutritte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist den Kunden untersagt.
11.8 Die Kunden sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten die jeweils aktuellen Hygieneregeln sowie die Weisungen der WSF einzuhalten.
11.9 Das Betreten der Räumlichkeiten ist Personen mit Krankheitssymptomen, mit Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder mit einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne untersagt. Die Kunden sind verpflichtet, für die Durchsetzung dieser Regel zu sorgen.
12. IT-Dienstleistungen
Obschon die WSF um das Zurverfügungstellen einer nahtlosen Internetverbindung bemüht ist, gibt die WSF keine Zusicherung und kann keine Garantie für die Aufrechterhaltung der Verbindung zu ihrem Netzwerk oder zum Internet oder für die Sicherheit der von Kunden dort gespeicherte IT-Informationen und Daten übernehmen. Die Kunden sollen alle Sicherheitsmassnahmen (z. B. Verschlüsselung) ergreifen, die sie für ihre Tätigkeiten als angemessen erachten. Der einzige diesbezügliche Anspruch der Kunden besteht darin, dass die WSF das Problem innerhalb einer angemessenen Frist nach Meldung durch die Kunden an die WSF behebt.
13. Annulation
13.1 Die Kunden sind berechtigt, Reservationen zu annullieren. Falls die Kunden der WSF keinen zumutbaren Ersatznutzer bzw. keine zumutbare Ersatznutzerin stellen, welcher bzw. welche die Reservation zu den gleichen Konditionen übernimmt, werden folgende Gebühren fällig (der vereinbarte Betrag ist der in er Auftragsbestätigung erwähnte Betrag inkl. MWST):
- Bis 22 Tage vor Anlass: 25 % des vereinbarten Betrags
- Von 21 bis 14 Tage vor Anlass: 50% des vereinbarten Betrags
- Ab 13 Tage vor Anlass: 100 % des vereinbarten Betrags
13.2 Annullationen sind schriftlich (E-Mail ist ausreichend) an die WSF Wirtschaftsschule Five, Industriestrasse 78, 4600, Olten, bzw. an info@ws-five.ch zu senden.
14. Haftung
14.1 Die WSF übernimmt keine Haftung für ihre Angebote aus mittlerer und leichten Fahrlässigkeit. Die WSF bietet insbesondere keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Sollte die WSF aus irgendeinem Grund die Räumlichkeiten nicht bis zum Vertragsbeginn bereitstellen können, haftet die WSF nicht für Verluste oder Schäden, jedoch können die Kunden eine andere Räumlichkeit nutzen (vorbehältlich der Verfügbarkeit), den Vertragsbeginn verschieben oder den Vertrag kündigen. Die WSF haftet nicht für Schäden, die durch Unterbrechung, Verzögerung oder Ausfall technischer Systeme entstehen, soweit keine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die WSF haftet unter keinen Umständen für Geschäftsverluste, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, Datenverluste oder -beschädigungen, Ansprüche Dritter oder Folgeschäden.
14.2 Die WSF schliesst die Haftung für ihre Hilfspersonen aus.
14.3 Die WSF übernimmt für gestohlene oder verlorene Gegenstände der Kunden, deren Mitarbeitenden oder anderen Personen keine Haftung.
14.4 Sollte die WSF trotz vorliegender Freizeichnung haftpflichtig werden, ist die Haftung bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit auf die Summe des in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Preises für die Nutzung der Räumlichkeiten beschränkt.
14.5 Die Kunden haften für alle Schäden, die der WSF oder deren Mitarbeitenden durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen oder anderen Personen, die sich in den Räumlichkeiten befinden, entstehen. Die Kunden haften für Schäden, die durch ihre Ausstattungsgegenstände oder eingebrachten Sachen entstehen.
14.6 Die Kunden haften für alle Schäden an den Räumlichkeiten inkl. Ausstattungsgegenstände, die auf ihre Mitarbeitenden oder ihre Kundinnen oder Kunden zurückzuführen sind.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten durch die WSF erfolgt nach den auf der Homepage publizierten Datenschutzerklärung, die unter https://www.wirtschaftsschule-five.ch/datenschutz/ aufgerufen werden kann sowie nach den vorliegenden AGB.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nach geltendem Recht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1 Dieser Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht.
17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist am Sitz der Per Market AG.